Beratungs- und Unterstützungsvereinbarung für medizinische akademische Akten
Ingolstadt,
1. Zweck
Der Berater verpflichtet sich, beratende Dienstleistungen sowie administrative/akademische Unterstützung für Ärzte und Studierende mit medizinischen Qualifikationen zu erbringen, mit dem Ziel, die Anerkennung ihrer Zeugnisse, die Vorbereitung ihrer Unterlagen und die Bewerbung für Facharzt- oder Aufbaustudiengänge in Deutschland zu erleichtern.
2. Leistungsumfang
Der Berater führt folgende Leistungen durch:
- Beglaubigte Übersetzung: Rechtsgültig beglaubigte Übersetzung medizinischer und akademischer Dokumente für deutsche Behörden.
- Aktenvorbereitung: Überprüfung und Korrektur der erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf, Motivationsschreiben, Zeugnisse).
- Akademische Beratung: Orientierungshilfe bei der Auswahl medizinischer Fachrichtungen, Master-, Promotions- und Facharztausbildungsprogramme (Residency).
- Bewerbungsmanagement: Einreichung und Nachverfolgung von Anträgen bei Universitäten, Ärztekammern oder relevanten offiziellen Stellen.
- Updates und Anleitung: Kontinuierliche Betreuung während des Bewerbungs- und Anerkennungsverfahrens.
3. Verpflichtungen des Studierenden (Arztes)
Der Arzt verpflichtet sich zu:
- Vorlage korrekter und genauer akademischer und medizinischer Dokumente.
- Einhaltung von Fristen und Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen.
- Überprüfung der Richtigkeit aller Daten vor der Übermittlung oder Unterzeichnung eines Antrags.
- Übernahme der Verantwortung für etwaige Mängel oder Fehler in den eingereichten Unterlagen.
4. Keine Garantie für Zulassung oder Anerkennung
- Der Berater garantiert weder die Anerkennung noch die endgültige Zulassung; Entscheidungen werden ausschließlich von Universitäten, Ärztekammern oder zuständigen deutschen Behörden getroffen.
- Der Berater arbeitet daran, die Erfolgschancen durch die Vorbereitung der Unterlagen gemäß den erforderlichen Standards und die Bewerbung bei geeigneten Stellen zu erhöhen.
5. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit der übermittelten medizinischen und persönlichen Informationen. Diese werden nur bei Notwendigkeit und zum Zweck der Bewerbung geteilt oder falls eine Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.
6. Laufzeit und Kündigung
- Diese Vereinbarung bleibt bis zum Abschluss des Bewerbungs- und Anerkennungsverfahrens gültig.
- Jede Partei kann diese Vereinbarung mit einer Frist von 3 Tagen schriftlich kündigen.
- Im Falle einer Kündigung ist der Studierende (Arzt) verpflichtet, das Entgelt für die bis zum Kündigungsdatum erbrachten Leistungen zu entrichten.
7. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
- Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
- Streitigkeiten werden zunächst durch direkte Verhandlungen beigelegt.
- Kann die Streitigkeit nicht beigelegt werden, können die Parteien Mediation oder gerichtliche Schritte nach deutschem Recht einleiten.
8. Vollständige Vereinbarung
- Dieses Dokument stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar.
- Änderungen bedürfen der gegenseitigen schriftlichen Zustimmung.
9. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Alle Kosten sind transparent und entsprechen den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen.
- Es fallen keine erfolgsabhängigen Gebühren an.
- Die Rechnungsstellung erfolgt nach Teilleistungserbringung.
10. Ermächtigung zur Datennutzung
Der Studierende (Arzt) ermächtigt den Berater, seine persönlichen und akademischen/medizinischen Daten zum alleinigen Zweck der Vorbereitung der Unterlagen, Übersetzung und Antragstellung bei Universitäten, Ärztekammern und offiziellen Stellen zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.
- Der Berater ist nicht berechtigt, offizielle Dokumente (wie Anerkennungs- oder Zulassungsbescheide) zu ändern, zu fälschen oder zu erstellen.
- Die Datennutzung erfolgt unter Einhaltung aller geltenden Datenschutzgesetze und beschränkt sich ausschließlich auf die mit der Bewerbung und Anerkennung verbundenen Tätigkeiten.
11. Erstellung und Nutzung einer offiziellen E-Mail-Adresse
Der Studierende (Arzt) ermächtigt den Berater, eine offizielle E-Mail-Adresse im Namen des Studierenden einzurichten, die ausschließlich für die Vorbereitung akademischer/medizinischer Unterlagen, die Antragstellung und die Kommunikation mit Universitäten, Ärztekammern oder relevanten offiziellen Stellen verwendet wird.
- Die E-Mail-Adresse bleibt nur für die Dauer des Bewerbungsprozesses und der Dienstleistungserbringung mit dem akademischen/administrativen Prozess verbunden.
- Nach Abschluss des Bewerbungs- oder Anerkennungsverfahrens oder bei Beendigung dieser Vereinbarung wird die E-Mail-Adresse gelöscht.
- Es ist dem Berater untersagt, die E-Mail-Adresse für andere persönliche oder kommerzielle Zwecke zu nutzen, die nicht mit den Bewerbungs- und Anerkennungsdienstleistungen in Zusammenhang stehen.
- Der Berater verpflichtet sich, den Inhalt der E-Mails während der Nutzungsdauer ausschließlich für offizielle Zwecke vertraulich zu behandeln.
Durch Zustimmung zu dieser Vereinbarung bestätigen Sie Folgendes:
- Dass Sie alle oben genannten Punkte gelesen und verstanden haben.
- Dass Ihre (elektronische oder handschriftliche) Unterschrift rechtlich bindend ist.
- Dass Sie allen genannten Bedingungen und Bestimmungen zustimmen.
Vielen Dank, ! Ihre Vereinbarung wurde elektronisch am registriert.
Eine Kopie dieser unterzeichneten Vereinbarung wurde an gesendet.